Verein/Initiative Transparente Zivilgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) wurde ins Leben gerufen, um mehr Transparenz | Die [https://www.transparente-zivilgesellschaft.de/ Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)] wurde von [https://www.transparency.de Transparency International Deutschland e.V.] ins Leben gerufen, um mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Bereich der zivilgesellschaftlichen Organisationen zu schaffen. Ziel der Initiative ist es, das Vertrauen der Öffentlichkeit in gemeinnützige Organisationen zu stärken, indem diese ihre Strukturen, Ziele, Entscheidungsprozesse und die Verwendung ihrer finanziellen Mittel offenlegen. | ||
Organisationen, die sich der ITZ anschließen, verpflichten sich freiwillig, zehn grundlegende Informationen öffentlich zugänglich zu machen, darunter die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger, die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie die gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten. Diese Selbstverpflichtung soll dazu beitragen, die Nachvollziehbarkeit der Arbeit zivilgesellschaftlicher Akteure zu erhöhen und die Integrität und Glaubwürdigkeit der Organisationen zu sichern. | |||
Die Interessengemeinschaft Hamspirit e.V. (IGH) hat sich entschieden, sich dieser Initiative anzuschließen, um ihre eigene Transparenz zu fördern und der Öffentlichkeit klar zu zeigen, wie sie ihre Ziele verfolgt und welche Maßnahmen sie ergreift, um die gemeinnützigen Zwecke zu erreichen. Durch diese Selbstverpflichtung möchte die IGH sicherstellen, dass Mitglieder, Unterstützer und Interessierte jederzeit Einblick in die Strukturen und Abläufe des Vereins haben und nachvollziehen können, wie ihre Beiträge und Spenden eingesetzt werden. Die Teilnahme an der ITZ ist Ausdruck unseres Engagements für eine verantwortungsvolle und transparente Vereinsführung. | |||
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Der Verein ist eigenständig und nicht mit anderen Institutionen gesellschaftsrechtlich verbunden. Laut Satzung besteht die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit anderen Amateurfunkverbänden, wie dem Deutschen Amateur-Radio-Club e.V. (DARC e.V.). Derzeit ist jedoch keine solche Zusammenarbeit formal beschlossen oder aktiv. | Der Verein ist eigenständig und nicht mit anderen Institutionen gesellschaftsrechtlich verbunden. Laut Satzung besteht die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit anderen Amateurfunkverbänden, wie dem [https://www.darc.de|Deutschen Amateur-Radio-Club e.V. (DARC e.V.)] oder der [https://www.eurao.org/|Europäische Organisation der Funkamateure (EURA)]. Derzeit ist jedoch keine solche Zusammenarbeit formal beschlossen oder aktiv. | ||
Jedoch werden wir von zahlreichen Dritten unterstützt. Diese erwähnen wir namentlich auf unserer "[[Verein/Unterstützer|Unterstützer]]"-Seite. Diese Unternehmen verlangen jedoch keinerlei Gegenleistung, und wir werden von diesen auch nicht in unserer Eigenständigkeit eingeschränkt. | |||
== 10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen == | == 10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen == | ||
Es gibt keine Personen oder Institutionen, deren Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen. | Es gibt keine Personen oder Institutionen, deren Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen. | ||
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Aktuelle Version vom 28. August 2024, 21:01 Uhr
Vorwort
Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) wurde von Transparency International Deutschland e.V. ins Leben gerufen, um mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Bereich der zivilgesellschaftlichen Organisationen zu schaffen. Ziel der Initiative ist es, das Vertrauen der Öffentlichkeit in gemeinnützige Organisationen zu stärken, indem diese ihre Strukturen, Ziele, Entscheidungsprozesse und die Verwendung ihrer finanziellen Mittel offenlegen.
Organisationen, die sich der ITZ anschließen, verpflichten sich freiwillig, zehn grundlegende Informationen öffentlich zugänglich zu machen, darunter die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger, die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie die gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten. Diese Selbstverpflichtung soll dazu beitragen, die Nachvollziehbarkeit der Arbeit zivilgesellschaftlicher Akteure zu erhöhen und die Integrität und Glaubwürdigkeit der Organisationen zu sichern.
Die Interessengemeinschaft Hamspirit e.V. (IGH) hat sich entschieden, sich dieser Initiative anzuschließen, um ihre eigene Transparenz zu fördern und der Öffentlichkeit klar zu zeigen, wie sie ihre Ziele verfolgt und welche Maßnahmen sie ergreift, um die gemeinnützigen Zwecke zu erreichen. Durch diese Selbstverpflichtung möchte die IGH sicherstellen, dass Mitglieder, Unterstützer und Interessierte jederzeit Einblick in die Strukturen und Abläufe des Vereins haben und nachvollziehen können, wie ihre Beiträge und Spenden eingesetzt werden. Die Teilnahme an der ITZ ist Ausdruck unseres Engagements für eine verantwortungsvolle und transparente Vereinsführung.
Interessengemeinschaft Hamspirit e.V. (IGH)
1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr
- Name: Interessengemeinschaft Hamspirit e.V. (IGH)
- Sitz: Berlin
- Anschrift: Blankenfelder Str. 98, 13127 Berlin
- Gründungsjahr: 2023
- Vereinsregister: VR 40451 B
- Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Die Satzung und Beitragsordnung der Interessengemeinschaft Hamspirit e.V. (IGH) kann hier eingesehen werden: Satzung (PDF), Beitragsordnung (PDF)
Zweck der Organisation: Die IGH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Ziele umfassen die Förderung und Bildung im Bereich der Nachrichtentechnik, die Förderung der internationalen Gesinnung, Toleranz, Völkerverständigung sowie die Förderung von Kunst und Kultur. Mehr Informationen zu den Vereinszielen finden Sie in der Satzung.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Die Interessengemeinschaft Hamspirit e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Der Nachweis zur Steuerbegünstigung kann auf Anfrage bereitgestellt werden.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
- Vorsitzender: Denis Apel
- Stellvertretender Vorsitzender: Martin Kopp
- Weitere Vorstandsmitglieder: Aktuell gibt es keine weiteren Vorstandsmitglieder. Die Satzung sieht einen 3. stellvertretenden Vorsitzenden vor, dieser Posten ist aktuell nicht besetzt.
5. Tätigkeitsbericht
Der jährliche Tätigkeitsbericht der Interessengemeinschaft Hamspirit e.V. wird im Vereins-Wiki veröffentlicht. Einblick in die Berichte erhalten Sie hier: [Link zu den Berichten hier einfügen]
6. Personalstruktur
Der Verein wird ausschließlich durch ehrenamtliche Tätigkeiten unterstützt. Es gibt keine bezahlten Mitarbeiter.
7. Angaben zur Mittelherkunft
Die Finanzierung erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und eventuelle Fördermittel. Detaillierte Informationen zur Mittelherkunft sind im jährlichen Finanzbericht einsehbar: [Link zum Finanzbericht hier einfügen]
8. Angaben zur Mittelverwendung
Die Mittel werden ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet, wie z.B. die Organisation von Veranstaltungen, Schulungen und die technische Ausstattung für Amateurfunkaktivitäten. Weitere Details sind im jährlichen Finanzbericht aufgeführt: [Link zum Finanzbericht hier einfügen]
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der Verein ist eigenständig und nicht mit anderen Institutionen gesellschaftsrechtlich verbunden. Laut Satzung besteht die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit anderen Amateurfunkverbänden, wie dem Amateur-Radio-Club e.V. (DARC e.V.) oder der Organisation der Funkamateure (EURA). Derzeit ist jedoch keine solche Zusammenarbeit formal beschlossen oder aktiv.
Jedoch werden wir von zahlreichen Dritten unterstützt. Diese erwähnen wir namentlich auf unserer "Unterstützer"-Seite. Diese Unternehmen verlangen jedoch keinerlei Gegenleistung, und wir werden von diesen auch nicht in unserer Eigenständigkeit eingeschränkt.
10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Es gibt keine Personen oder Institutionen, deren Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen.