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DA0IGH: Unterschied zwischen den Versionen

Aus IG Hamspirit
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Das Rufzeichen entspricht der Rufzeichenklasse A, darf aber auch von Lizenzinhabern der Klasse E (dann natürlich nur innerhalb der Begrenzungen der Klasse E) genutzt werden. Das Rufzeichen ist auf 5 Jahre zugeteilt und läuft aktuell am 11. September 2028 ab. Es muss rechtzeitig zuvor ein Antrag auf Verlängerung durch DL7KM gestellt werden.
Das Rufzeichen entspricht der Rufzeichenklasse A, darf aber auch von Lizenzinhabern der Klasse E (dann natürlich nur innerhalb der Begrenzungen der Klasse E) genutzt werden. Das Rufzeichen ist auf 5 Jahre zugeteilt und läuft aktuell am 11. September 2028 ab. Es muss rechtzeitig zuvor ein Antrag auf Verlängerung durch DL7KM gestellt werden.
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== Links ==
* [https://www.qrz.com/db/DA0IGH DA0IGH bei QRZ.com]
== Ausbildungsbetrieb DA0IGH/Trainee ==
== Ausbildungsbetrieb DA0IGH/Trainee ==



Version vom 29. August 2024, 06:20 Uhr

DA0IGH ist das Clubstations-Rufzeichen der IG Hamspirit. Dieses Rufzeichen ist Martin, DL7KM, zugeteilt. DA0IGH wird häufig für Contest, Fieldday und andere Aktivitäten genutzt. Der Standort ist unser Relais-Standort in Berlin. IGH-Mitglieder, die das Rufzeichen nutzen wollen, können sich formlos (Telegram, E-Mail,..) an DL7KM wenden. Es wird erwartet, dass Nutzer des Rufzeichens in der Regel ein Logbuch führen (vorzugsweise elektronisch) und dieses an DL7KM oder den Vorstand weitergeben. Für einen Upload des Logs nach EQSL.cc (Passwort auf Anfrage) wären wir ebenfalls dankbar.

Das Rufzeichen entspricht der Rufzeichenklasse A, darf aber auch von Lizenzinhabern der Klasse E (dann natürlich nur innerhalb der Begrenzungen der Klasse E) genutzt werden. Das Rufzeichen ist auf 5 Jahre zugeteilt und läuft aktuell am 11. September 2028 ab. Es muss rechtzeitig zuvor ein Antrag auf Verlängerung durch DL7KM gestellt werden.

Links

Ausbildungsbetrieb DA0IGH/Trainee

Ab dem 24. Juni 2024 gilt die neue Regelung nach § 12 der Amateurfunkverordnung (AFuV) für den Ausbildungsfunkbetrieb im Amateurfunk. Danach können Personen ohne Amateurfunkzeugnis praktische Kenntnisse im Amateurfunk erwerben, indem sie unter der Aufsicht eines lizenzierten Funkamateurs funken. Der lizensierte Funkamateur muss mindestens ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A oder E besitzen und trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften während des Ausbildungsfunkbetriebs.

Der Ausbildungsfunkbetrieb erfolgt unter dem Rufzeichen des aufsichtführenden Funkamateurs, spezielle Ausbildungsrufzeichen sind nicht mehr erforderlich. Der aufsichtführende Funkamateur muss sicherstellen, dass alle Regeln und Bestimmungen der AFuV eingehalten werden. Es wird empfohlen, die Ausbildungszeiten und die Namen der beteiligten Personen zu dokumentieren, obwohl dies nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Der Ausbildungsfunkbetrieb kann auf allen für den Amateurfunk freigegebenen Frequenzen und mit allen zugelassenen Betriebsarten durchgeführt werden. So können Neueinsteiger unter Anleitung praktische Erfahrungen sammeln und sich optimal auf die Amateurfunkprüfung vorbereiten.

Diese neuen Regelungen erleichtern den Einstieg in den Amateurfunk, da Neueinsteiger unter Anleitung praktische Erfahrungen sammeln und sich optimal auf die Amateurfunkprüfung vorbereiten können. Der Zusatz /Trainee ist ein informeller Hinweis auf den Status des Teilnehmers als Auszubildender im Amateurfunk.

Der Ausbilder muss sich stets in unmittelbarer Nähe des Auszubildenden aufhalten und ihn bei der Bedienung des Funkgerätes und der Betriebsabwicklung anleiten. Denn nur das Aufhalten in unmittelbarer Nähe ermöglicht es dem Ausbilder, regulierend in den Ausbildungsfunkbetrieb einzugreifen. Das kann im Extremfall auch das Abschalten des Senders bedeuten. Die Betreuung eines Auszubildenden über eine größere Entfernung oder per Funk, von einem anderen Standort aus, ist nicht gestattet. Denn hierbei ist die unmittelbare Anleitung und Aufsicht nicht gewährleistet.

Wenn die BNetzA es verlangt, muss der Ausbilder der Behörde gegenüber Auskunft über „Art und Umfang“ des Ausbildungsbetriebs geben.

Die bisher verwendeten Ausbildungsrufzeichen der Reihe DN1AA bis DN8ZZZ behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2028. Danach wird die einheitliche Regelung des Ausbildungsfunkbetriebs nach § 12 Abs. 3 der neuen AFuV gelten, wodurch die Zuteilung neuer DN-Rufzeichen entfällt.