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Verein/Initiative Transparente Zivilgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [https://www.transparente-zivilgesellschaft.de/|Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)] wurde von [https://www.transparency.de|Transparency International Deutschland e.V.] ins Leben gerufen, um mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Bereich der zivilgesellschaftlichen Organisationen zu schaffen. Ziel der Initiative ist es, das Vertrauen der Öffentlichkeit in gemeinnützige Organisationen zu stärken, indem diese ihre Strukturen, Ziele, Entscheidungsprozesse und die Verwendung ihrer finanziellen Mittel offenlegen.
Die [https://www.transparente-zivilgesellschaft.de/ Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)] wurde von [https://www.transparency.de Transparency International Deutschland e.V.] ins Leben gerufen, um mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Bereich der zivilgesellschaftlichen Organisationen zu schaffen. Ziel der Initiative ist es, das Vertrauen der Öffentlichkeit in gemeinnützige Organisationen zu stärken, indem diese ihre Strukturen, Ziele, Entscheidungsprozesse und die Verwendung ihrer finanziellen Mittel offenlegen.


Organisationen, die sich der ITZ anschließen, verpflichten sich freiwillig, zehn grundlegende Informationen öffentlich zugänglich zu machen, darunter die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger, die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie die gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten. Diese Selbstverpflichtung soll dazu beitragen, die Nachvollziehbarkeit der Arbeit zivilgesellschaftlicher Akteure zu erhöhen und die Integrität und Glaubwürdigkeit der Organisationen zu sichern.
Organisationen, die sich der ITZ anschließen, verpflichten sich freiwillig, zehn grundlegende Informationen öffentlich zugänglich zu machen, darunter die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger, die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie die gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten. Diese Selbstverpflichtung soll dazu beitragen, die Nachvollziehbarkeit der Arbeit zivilgesellschaftlicher Akteure zu erhöhen und die Integrität und Glaubwürdigkeit der Organisationen zu sichern.

Version vom 27. August 2024, 20:04 Uhr


Vorwort

Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) wurde von Transparency International Deutschland e.V. ins Leben gerufen, um mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Bereich der zivilgesellschaftlichen Organisationen zu schaffen. Ziel der Initiative ist es, das Vertrauen der Öffentlichkeit in gemeinnützige Organisationen zu stärken, indem diese ihre Strukturen, Ziele, Entscheidungsprozesse und die Verwendung ihrer finanziellen Mittel offenlegen.

Organisationen, die sich der ITZ anschließen, verpflichten sich freiwillig, zehn grundlegende Informationen öffentlich zugänglich zu machen, darunter die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger, die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie die gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten. Diese Selbstverpflichtung soll dazu beitragen, die Nachvollziehbarkeit der Arbeit zivilgesellschaftlicher Akteure zu erhöhen und die Integrität und Glaubwürdigkeit der Organisationen zu sichern.

Die Interessengemeinschaft Hamspirit e.V. (IGH) hat sich entschieden, sich dieser Initiative anzuschließen, um ihre eigene Transparenz zu fördern und der Öffentlichkeit klar zu zeigen, wie sie ihre Ziele verfolgt und welche Maßnahmen sie ergreift, um die gemeinnützigen Zwecke zu erreichen. Durch diese Selbstverpflichtung möchte die IGH sicherstellen, dass Mitglieder, Unterstützer und Interessierte jederzeit Einblick in die Strukturen und Abläufe des Vereins haben und nachvollziehen können, wie ihre Beiträge und Spenden eingesetzt werden. Die Teilnahme an der ITZ ist Ausdruck unseres Engagements für eine verantwortungsvolle und transparente Vereinsführung.

Interessengemeinschaft Hamspirit e.V. (IGH)

1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr

  • Name: Interessengemeinschaft Hamspirit e.V. (IGH)
  • Sitz: Berlin
  • Anschrift: Blankenfelder Str. 98, 13127 Berlin
  • Gründungsjahr: 2023
  • Vereinsregister: VR 40451 B
  • Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

Die Satzung und Beitragsordnung der Interessengemeinschaft Hamspirit e.V. (IGH) kann hier eingesehen werden: Satzung (PDF), Beitragsordnung (PDF)

Zweck der Organisation: Die IGH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Ziele umfassen die Förderung und Bildung im Bereich der Nachrichtentechnik, die Förderung der internationalen Gesinnung, Toleranz, Völkerverständigung sowie die Förderung von Kunst und Kultur. Mehr Informationen zu den Vereinszielen finden Sie in der Satzung.

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Die Interessengemeinschaft Hamspirit e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Der Nachweis zur Steuerbegünstigung kann auf Anfrage bereitgestellt werden.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

  • Vorsitzender: Denis Apel
  • Stellvertretender Vorsitzender: Martin Kopp
  • Weitere Vorstandsmitglieder: akutlle keine, die Satzung sie einen 3. Stellvertretender Vorsitzender vor

5. Tätigkeitsbericht

Der jährliche Tätigkeitsbericht der Interessengemeinschaft Hamspirit e.V. wird im Vereins-Wiki veröffentlicht. Einblick in die Berichte erhalten Sie hier: [Link zu den Berichten hier einfügen]

6. Personalstruktur

Der Verein wird ausschließlich durch ehrenamtliche Tätigkeiten unterstützt. Es gibt keine bezahlten Mitarbeiter.

7. Angaben zur Mittelherkunft

Die Finanzierung erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und eventuelle Fördermittel. Detaillierte Informationen zur Mittelherkunft sind im jährlichen Finanzbericht einsehbar: [Link zum Finanzbericht hier einfügen]

8. Angaben zur Mittelverwendung

Die Mittel werden ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet, wie z.B. die Organisation von Veranstaltungen, Schulungen und die technische Ausstattung für Amateurfunkaktivitäten. Weitere Details sind im jährlichen Finanzbericht aufgeführt: [Link zum Finanzbericht hier einfügen]

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Der Verein ist eigenständig und nicht mit anderen Institutionen gesellschaftsrechtlich verbunden. Laut Satzung besteht die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit anderen Amateurfunkverbänden, wie dem Amateur-Radio-Club e.V. (DARC e.V.) oder der Organisation der Funkamateure (EURA). Derzeit ist jedoch keine solche Zusammenarbeit formal beschlossen oder aktiv.

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Es gibt keine Personen oder Institutionen, deren Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen.