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Beitragsordnung der IGH e.V.

Aus IG Hamspirit
Version vom 28. August 2024, 08:58 Uhr von Igh-adm (Diskussion | Beiträge)
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Beitragsordnung der Interessengemeinschaft Hamspirit e.V.

gemäß §7 der Satzung vom 14.03.2023.

§1 Ermächtigungsgrundlage

Der Verein erlässt laut §6 seiner Satzung diese Beitragsordnung für seine Mitglieder. Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung und kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§2 Beitragspflicht

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen. Jedes Vereinsmitglied hat daher einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Beiträge sind eine Bringschuld der Mitglieder.

§3 Beitrag

  1. Die jeweils gültigen Beiträge ergeben sich aus der Anlage 1, die Bestandteil dieser Beitragsordnung ist.
  2. Die Beiträge werden im Voraus erhoben. Der Fälligkeitstag ist der Quartalserste bzw. bei jährlicher Zahlung der Erste des Beitragsjahres.
  3. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  4. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 02 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge. Ermäßigungen können nicht addiert werden, es gilt jeweils der höchste Ermäßigungsgrad. Ein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags oder auf eine Freistellung von der Beitragspflicht besteht nicht.
  5. Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklasse 02 oder 03.
  6. Die Mitgliedsbeiträge sind unaufgefordert auf unser Konto zu überweisen.
  7. Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages und der Gebühren Sorge zu tragen. Mitgliedsbeiträge und Gebühren müssen zum Zeitpunkt der Fälligkeit auf dem Konto des Vereins eingegangen sein. Ist der Betrag zu diesem Zeitpunkt bei dem Verein nicht eingegangen, befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages/der Gebühren keine ausreichende Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie eventueller Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat.
  8. Änderungen, die die Höhe und Fälligkeit der Beiträge betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
  9. Der Vorstand kann die Nutzung von PayPal und dem SEPA-Lastschriftverfahren anbieten.

§4 Gebühren

  1. Der Verein ist berechtigt, Gebühren von seinen Mitgliedern zu erheben, sofern sie im direkten Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Beitragserhebung oder der Mitgliedschaft stehen und sie vom Mitglied selbst zu verantworten sind.
  2. Die aktuellen Gebühren ergeben sich aus der Anlage 2, die Bestandteil dieser Beitragsordnung ist.
  3. Über eine Anpassung der Gebühren entscheidet der Vorstand.

§5 Soziale Härtefälle

In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und/oder der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, bei Vorliegen entsprechender Nachweise, Beiträge zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und/oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.

§6 Kündigung der Mitgliedschaft

Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt, bleibt es bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Offene Zahlungsverpflichtungen erlöschen nicht mit dem Ende der Mitgliedschaft. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.

§7 Änderungen

Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung kann per Post an IG Hamspirit e.V., c/o Denis Apel, Blankenfelder Straße 98, 13127 Berlin, oder per E-Mail an [email protected] erfolgen. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.

§8 Vereinskonto

BAN: DExx xxxx xxxx xxxx xxxx xx (Kontonummer folgt…)
SWIFT-BIC: GENODEF1SLR
Kreditinstitut: Deutsche Skatbank, Zweigniederlassung der VR-Bank Altenburger Land eG

Paypal: [email protected]

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlung anerkannt.

§9 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.03.2023 mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Anlage 1 – Beiträge

Beitragsklasse Mitgliedsform Beitragshöhe in EUR pro Monat pro Jahr
01 ordentliches Mitglied 2,-- 24,--
02 ordentliches Mitglied Plus (berechtigt zur Nutzung von Klubstationen bzw. Remotestandorten des Vereins außerhalb von Veranstaltungen) 5,-- 60,--
03 junge Menschen in Ausbildung, im BFD oder FSJ, Studierende (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) 1,50 18,--
04 Soziale Härte individuell individuell
05 förderndes Mitglied (Das fördernde Mitglied verpflichtet sich einen Unterstützerbetrag nach eigenem Ermessen zu zahlen. Die Unterstützerbeträge werden wie Spenden behandelt und sind damit steuerlich absetzbar.) individuell individuell
06 Ehrenmitglied kostenlos kostenlos

BK = Beitragsklasse Die festgelegte Beitragshöhe stellt einen Mindestbeitrag dar.

Anlage 2 – Gebühren

Leistung Gebühren
Zahlungserinnerung kostenfrei
Mahngebühren (pro Mahnung) 5,-- EUR
Rücklastschrift entstandene Bankgebühren
Adressermittlung 30,-- EUR
Aushändigen eines Schlüssels entstandene Reproduktionskosten


Original als PDF